Vorschlag zur zukünftigen Programmgeneration "Erasmus"

Am 30. Mai 2018 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das zukünftige Erasmus-Programm von 2021-2027 veröffentlicht.

Das Budget

30 Mrd. Euro sollen dem Programm nach Wunsch der EU Kommission für die nächsten sieben Jahre zur Verfügung stehen. Hiermit sollen 12 Mio. Menschen erreicht werden. Zusätzlich ist eine finanzielle Zuwendung aus den externen Finanzierungsinstrumenten der Union für die internationale Dimension des Programms vorgesehen.

Knapp 25 Mrd. Euro stehen für die Bildung zur Verfügung. Das sind 83% des Gesamtbudgets. Ein Mindestbudget von 8,64 Mrd. Euro ist für die dezentral verwalteten Aktionen der Hochschulbildung (Mobilität und Kooperationspartnerschaften) vorgesehen.

Die Programmarchitektur

Die Programmarchitektur zeichnet sich durch Kontinuität aus. Die Aufteilung nach Mobilität, Hochschulkooperationen und Politikunterstützung wird beibehalten. Die Maßnahmen, die dezentral von den Nationalen Agenturen umgesetzt werden, werden im Wesentlichen aus dem Vorläuferprogramm fortgeschrieben.

Der Bereich der Hochschulbildung in der Leitaktion 1 bleibt im Wesentlichen bestehen und wird durch virtuelle Mobilität und blended mobility, insbesondere zur Vorbereitung und Nachbereitung von Mobilität, ergänzt.

Hier sieht der Programmvorschlag die meisten Änderungen vor. Die Leitaktion 2 gliedert sich in:

  • Kooperationspartnerschaften (inklusive kleinerer Partnerschaften)
  • Exzellenzpartnerschaften (Europäische Hochschulen, Zentren der beruflichen Exzellenz und gemeinsame Masterabschlüsse)
  • Innovationspartnerschaften
  • Online-Plattformen und -Tools für die virtuelle Zusammenarbeit

Die Erasmus+ Strategischen Partnerschaften des laufenden Programms finden sich in den Kooperationspartnerschaften wieder. Die Innovationspartnerschaften bauen auf den Wissensallianzen des laufenden Erasmus+ Programms auf.

Die Förderung von Europäischen Hochschulen wird unter der Leitaktion 2 neu aufgesetzt und soll den folgenden Charakteristika entsprechen:

  • Bottom-Up Netzwerke Europäischer Hochschulen
  • Gemeinsame, langfristige Strategie für hohe Qualität in Bildung, Forschung und Innovation
  • Modelle guter Praxis
  • Integrierte und innovative Studienprogramme
  • Mobilität als Standard auf allen Ebenen
  • Multidisziplinärer Ansatz und Beitrag zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen
  • Einbindung in die Strategien zur intelligenten Spezialisierung im Rahmen der EU-Regionalförderung

Die Leitaktion 3 zur Unterstützung politischer Reformen legt ihren Fokus weiterhin auf die Förderung von Maßnahmen, die Innovationen und Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend und Sport fördern.

  • Förderung von Mobilität in Zukunftsweisenden Bereichen (STEAM, Digitales, Klima, nachhaltige Entwicklung, robotics, etc. – unter den Leitaktionen 1 und 2).
  • Die Masterdarlehen werden abgeschafft.
  • Jean Monnet (vormals nur Hochschulbildung) wird auf weitere Bildungsbereiche ausgeweitet.
  • Ein Fokus des Programms liegt auf Inklusion und darauf, mehr junge Menschen aus benachteiligten Verhältnissen zu erreichen.
  • Es sollen mehr Synergien zum Europäischer Sozialfonds und Horizont Europa (insbesondere für die Europäischen Universitäten) geschaffen werden.
  • Der Vorschlag gibt Drittstaaten die Möglichkeit am Programm teilzunehmen, ohne jedoch Entscheidungsbefugnisse erhalten zu können.

Weiteres Verfahren

Der Vorschlag der Europäischen Kommission konnte bis zum 17. Oktober 2018 über eine öffentliche Konsultation (hier) kommentiert werden.

Der Rat (Vertretung der EU-Mitgliedstaaten) und das Europäische Parlament müssen dem Kommissions-Vorschlag der Erasmus-Verordnung zustimmen.
Zu den Verhandlungen im Trilog Rat-Kommission-Parlament

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