
Das EU-Parlament hat am 19. Mai die Verordnung für das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ (2021-2027) formal angenommen. Damit steht nun auch die legale Grundlage für die Umsetzung des Erasmus+-Programms sowie die Unterzeichnung von Förderverträgen.
Ein politischer Kompromiss zur neuen Programmverordnung war bereits unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im Dezember 2020 gefunden worden. Das Programm war mit der Veröffentlichung des ersten Aufrufs im März 2021 gestartet. Mit der Annahme der Verordnung durch das Plenum des Europäischen Parlaments ist nun auch der formale Prozess für das neue Programm abgeschlossen. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021.
Die neue Programmgeneration des EU-Programms für Bildung, Fortbildung, Jugend und Sport, Erasmus + (2021-2027) verfügt über fast doppelt so viele Mittel (über 28 Mrd. Euro aus verschiedenen Budgetlinien) wie sein Vorgängerprogramm von 2014-2020.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wiesen in ihrer Abstimmung darauf hin, dass es ihnen in den Verhandlungen mit dem Rat gelungen sei, zusätzliche 1,7 Mrd. Euro für das Programm zu sichern. Zu Beginn des Verhandlungsprozesses hatte das Europäische Parlament noch eine Verdreifachung des Budgets von Erasmus+ gefordert. Dies war jedoch post-Corona in den Verhandlungen mit dem Rat nicht durchsetzbar gewesen.
Das Europäische Parlament hebt die folgenden Neuerungen und Schwerpunkte des Programms hervor:
Innovative Modelle der Bildung
Die Initiative “Europäische Universitäten” wird es Studierenden ermöglichen, Studien in mehreren EU-Ländern zu kombinieren.
Die bislang unter „DiscoverEU“ bekannte Initiative wird nun integrativer Teil von Erasmus+. Sie gibt jungen Menschen die Möglichkeit, sich für einen kostenlosen Pass zu bewerben, um durch Europa zu reisen und die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas kennenzulernen, z. B. durch einen Sprachkurs.
Die dritte Initiative, die “Centres of Vocational Excellence”, schafft lokale, international vernetzte Kompetenz-Ökosysteme.
Mehr Inklusion
Das neue Erasmus+ wird mehr Instrumente und Ressourcen zur Unterstützung der Inklusion und mehr Menschen einen erleichterten Zugang zu Lernen und Mobilität bieten: Menschen mit einer Behinderung, Menschen, die in Armut leben, an einem abgelegenen Ort oder Menschen mit Migrationshintergrund. Ferner können zusätzliche Zuschüsse, einschließlich Vorauszahlungen, beantragt werden.
Vereinfachter Zugang zu einem "grüneren" Erasmus+
Das neue Erasmus+ wird einfacher und übersichtlicher für Antragsteller sein, mit benutzerfreundlicheren IT-Systemen und weniger Papierkram. Es wird ein spezielles Förderprogramm für “kleine Partnerschaften” und für kleinere Organisationen anbieten.
Das Programm wird auch seinen Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele messen, z. B. durch Anreize zur Nutzung klimafreundlicher Transportmittel durch die Teilnehmenden.
Mobilität für erwachsene Lernende
Im Vergleich zum Vorgängerprogramm von 2014-2020 wird das neue Erasmus+ ausgeweitet und unterstützt nun auch Aufenthalte von bis zu sechs Monaten in einem anderen EU-Land sogar für Studierende in der Erwachsenenbildung.
Neben dem neuen Erasmus+-Programm wurden auch die Verordnungen zu dem EU-Kulturprogramm „Creative Europe“ mit einem Budget in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sowie zum EU-Freiwilligencorps „European Solidarity Corps (ESC)“ mit einem Budget in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro formal angenommen.
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung des EU-Parlaments (nur auf Englisch verfügbar)
- Angenommener Text der Erasmus+-Verordnung
- Artikel der AS Brüssel zur neuen Erasmus+-Programmgeneration, inkl. Linksammlung
- Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030)
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