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EU-Bildungs- und Forschungsprogramme nach dem Brexit

Am 31.01.2020 wurde Geschichte geschrieben: Erstmals hat mit dem Vereinigten Königreich (VK) ein Mitgliedstaat die EU verlassen. Nach langwierigen Verhandlungen haben die Vertreter der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs (VK) am 24. Dezember 2020 eine Einigung über die Bedingungen der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen der EU und dem VK erzielt. Das ausgehandelte Handels- und Partnerschaftsabkommen ist am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getreten.

Das Abkommen regelt u. a. die zukünftige Beteiligung des VK an den EU-Bildungs- und Forschungsprogrammen Erasmus+ und Horizont Europa. Demnach wird sich das VK in Zukunft am EU-Forschungsprogramm Horizont Europa beteiligen, eine Teilnahme an dem Erasmus+-Programm 2021-2027, ist jedoch nicht mehr vorgesehen.

Das VK war bislang das drittbeliebteste Zielland für Austauschstudierende im Rahmen des Erasmus+-Programms. Als Gründernation des Erasmus+-Programms gehörte das VK seit 1987 zu den festen Konstanten des Programms. Mehr als 30.000 Studierende aus der EU kamen zuletzt jährlich nach Großbritannien. Auf britischer Seite waren in der Förderperiode 2014-2020 allein über 7 300 Organisationen an dem Erasmus+-Programm beteiligt.

Auf welche Änderungen müssen sich Hochschulen und Studierende einstellen?

  • Britische Einrichtungen werden in Zukunft nur noch in begrenzten Umfang an einigen Erasmus+-Förderlinien teilnehmen können, die nicht assoziierten Drittstaaten offenstehen.
  • Die laufenden Projekte der aktuellen Erasmus+-Programmgeneration (2014-2020) können weiter umgesetzt werden. Für Mobilitätsprojekte von und nach Großbritannien bedeutet dies, dass diese noch bis Frühjahr 2023 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel 2014-2020 fortgesetzt werden können.
  • Das EU-Mitglied Irland hat angekündigt, Studierenden aus Nordirland die Teilnahme an Erasmus+ weiterhin ermöglichen zu wollen.
  • Das EU-VK Abkommen bietet keine Privilegien mehr im Hinblick auf die Mobilität (z. B. Visa) von Studierenden und Wissenschaftlern oder die Zahlung von Studiengebühren im Vereinigten Königreich.

Das Handel- und Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Großbritannien setzt die Grundlagen für eine Assoziierung des VK am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont Europa. Das VK wird sich voraussichtlich am gesamten Programm assoziieren, mit Ausnahme der Förderlinie des European Innovation Council (EIC), dem EIC Accelerator.

Die formelle Assoziierung Großbritanniens kann erfolgen, sobald die Programmverordnung formell von den EU-Institutionen angenommen wurde. Dies ist für das Frühjahr 2021 geplant; das Programm ist bereits informell zum 2. Januar gestartet. Britische Einrichtungen sollen für die ersten Ausschreibungen des Horizont Europa Programms vorläufig antragsberechtigt sein.

Neben Horizont Europa ist eine Beteiligung des VK auch an weiteren EU-Programmen im Forschungsbereich vorgesehen. Dazu zählen:

  • das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus
  • das Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025)
  • und das gemeinsame Unternehmen ITER zur Entwicklung der Fusionsenergie

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