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Überblick über EU-Hochschulpolitik

Bahnhof in Brüssel
© DAAD/Haidau

Die Maßnahmen der EU im Hochschulbereich sollen Studium, Lehre und Forschung in der Hochschulbildung um eine zusätzliche europäische und internationale Dimension bereichern.

Die Kompetenzen in der Bildungszusammenarbeit liegen weitgehend in der Hand der EU-Mitgliedstaaten. Die Europäische Union kann jedoch Maßnahmen der Mitgliedstaaten in der Bildung unterstützen, koordinieren oder verstärken.

Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.

Vertrag von Maastricht, 1992

Zu den wichtigsten Zielen der Maßnahmen der EU in der Hochschulbildung gehören:

  • die Förderung der Mobilität der Studierenden und Mitarbeitenden;
  • die Unterstützung der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen und Studienzeiten;
  • der Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten;
  • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und
  • die Entwicklung des (akademischen) Fernunterrichts.

Im Jahr 2009 hat der Europäische Rat die Strategie Europa 2020 verabschiedet. Diese formuliert unter anderem das Ziel, dass deutlich mehr junge Menschen einen Hochschulabschluss erwerben (mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen bis 2020).

In dem strategischen Rahmen Allgemeine und berufliche Bildung 2020 (ET2020) wurde darüber hinaus bis 2020 das Ziel gesetzt, dass mindestens 20% der Hochschulabsolventen über Erfahrungen im Ausland verfügen sollten.

Zu den weiteren Dokumenten der Strategischen Ausrichtung der EU in der Hochschulbildung gehören die folgenden:

  • In ihrer Mitteilung vom November 2017, Stärkung der Europäischen Identität durch Bildung und Kultur, fordert die Kommission die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums.
  • Im Mai 2017 veröffentlichte die Kommission die Europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung.
    Darin werden die folgenden vier Schwerpunktbereiche behandelt:
    1. Ausrichtung der Kompetenzentwicklung von Hochschulen am Bedarf des Arbeitsmarktes;
    2. breiter Zugang zu Hochschulen, mehr Inklusion und Förderung ihrer gesellschaftlichen Öffnung;
    3. Förderung der Innovationskapazität von Hochschulen;
    4. Steigerung der Effektivität und Effizienz von Hochschulbildung.

Wichtigstes Vehicle der EU zur Erreichung ihrer strategischen Ziele in der Hochschulbildung ist das Programm Erasmus+, das noch bis zum Dezember 2020 läuft.

Die Kommission hat im Rahmen des am 17. November in Göteborg stattfindenden Sozialgipfels mit der Mitteilung “Stärkung der Europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ ihre Vision sowie konkrete Schritte zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2025 vorgestellt.

Der Kommission zufolge sollte ein europäischer Bildungsraum u.a. Folgendes umfassen:

Grundlage der EU-Forschungs- und Innovationspolitik sind die Artikel 179-190 im EU-Vertrag, die sich mit Forschung, technologischer Entwicklung und Raumfahrt befassen. Ihre Ziele sind die Sicherung der wirtschaftlichen und technologischen Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Bewältigung globaler Herausforderungen.

Die EU möchte außerdem einen gemeinsamen und leistungsfähigen Europäischen Forschungsraum schaffen, in dem Austausch und Kooperation zwischen den nationalen Wissenschaftssystemen gefördert wird, europäische Forscherinnen und Forscher überall in der EU arbeiten können und der für internationale Talente offen und attraktiv ist.

Hauptinstrument zur Umsetzung dieser Politik sind die siebenjährigen Forschungsrahmenprogramme. Das aktuelle 8. Programm Horizont 2020 läuft noch bis Ende 2020.

Der Bologna-Prozess und Europäische Hochschulallianzen

Seit der Bologna-Erklärung im Jahr 1999 wird auf kompatiblere und kohärentere Hochschulsysteme in Europa hingearbeitet. Einen Meilenstein im Rahmen des Bologna-Prozesses stellt die Gründung des Europäischen Hochschulraums (EHR) durch die Erklärung von Budapest und Wien der Ministerkonferenz vom März 2010 dar. Von Island bis Kasachstan umfasst der Europäische Hochschulraum mittlerweile 48 Mitglieder. Neben den eigenen politischen Initiativen der Mitgliedstaaten unterstützt die EU aktiv die Prioritäten des Bologna-Prozesses.

Die Idee der „Europäischen Hochschulen“ geht auf den französischen Staatspräsidenten Macron zurück, welcher 2017 die Gründung von mindestens 20 Europäischen Hochschulen bis zum Jahr 2024 anvisierte. Ziel ist die Konstituierung von Hochschulnetzwerken aus mehreren europäischen Ländern. Seit 2019 existieren 17 Europäische Hochschulallianzen, 2020 kamen 24 weitere hinzu. 35 deutsche Hochschulen beteiligen sich an insgesamt 32 der bisherigen 41 Allianzen auf EU-Ebene.

In der DAAD Podcast-Reihe Campus Europa stellen sich die deutschen Hochschulen, die an Allianzen beteiligt sind, vor. Die Veröffentlichung erfolgt im zweiwöchentlichen Rhythmus immer montags.

Hier geht es zur aktuellen Podcast-Folge zu Nachhaltigkeit an der Una Europa.

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