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Prozess und Akteure der Programmentwicklung Erasmus 2021-2027

Am 30. Mai hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das Erasmus-Programm 2021-2027 vorgelegt. Dieser muss nun mit den EU-Institutionen verhandelt werden.

Akteure im Prozess

Die EU-Kommission hat das Vorschlagsrecht für alle legislativen Akte der Union. Am 30. Mai 2018 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für die Erasmus-Verordnung 2021-2027 vorgelegt und an das Europäische Parlament sowie an den Rat der Europäischen Union weitergeleitet. Der Vorschlag wurde federführend von der Generaldirektion für Bildung, Kultur, Jugend und Sport erarbeitet. Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Programmvorschlages wurden die Bürger Europas und Stakeholder des Programms durch öffentliche Konsultationen um ihre Meinung befragt.

Das Europäische Parlament muss der Erasmus-Verordnung zustimmen bevor diese in Kraft treten kann. Der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT-Ausschuss) ist für das Programm zuständig. Er ernennt einen Abgeordneten als Berichterstatter, der eine erste Positionierung erarbeitet und den Vorschlag durch den gesamten Prozess inner-halb des Parlaments leitet. Die Fraktionen des Parlaments ernennen ihrerseits Schattenberichterstatter. Der Bericht/Positionierung des CULT-Ausschusses wird dem Plenum des Parlaments übermittelt, das hierüber debattiert. Die Abstimmungen im Plenum des Parlaments erfordern eine einfache Mehrheit.

Analog dem Europäischen Parlament, muss der Rat, als Vertretung der EU-Mitgliedstaaten, der Erasmus-Verordnung zustimmen. Der Ausschuss für Bildungsfragen bereitet die Entscheidungen des Bildungsrates vor, der federführend verantwortlich ist. Im Bildungsausschuss sind die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten vertreten, die auf Weisung der Regierungen der Mitgliedsstaaten handeln. Den Vorsitz führt die Vertretung des Landes, welches die sechsmonatige rotierende Ratspräsidentschaft innehält (ab Juli 2018: Österreich). Im Gegensatz zu den Parlamentsbeschlüssen, benötigt die Entscheidung des Rates eine qualifizierte Mehrheit (55 % der EU-Länder stimmen zu; diese Länder müssen gleichzeitig mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten).

Begünstigte des Programms und nationale und europäische Interessensvereinigungen beeinflussen den Prozess der Programmentwicklung über den gesamten Verhandlungs-zeitraum hinweg. So können sie sowohl Input an die Kommission für die Ausgestaltung des Vorschlages geben, als auch Rat und Parlament in ihrer Positionierung beeinflussen.

Interessierte Bürger und Stakeholder konnten vom 30.05. – 17.10.2018 über eine öffentliche Konsultation der Kommission ihre Meinung zu dem Kommissionsvorschlag für Erasmus kundtun. Zur Konsulation

Eine abschließende Einigung von Rat und Parlament zu Erasmus ist abhängig vom Abschluss der Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen EU-Haushalt 2021-2027. Dieser legt die endgültige Höhe des Budgets für das Programm fest. Die EU-Kommission verfolgt das Ziel einer Einigung – nach den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 – in der zweiten Jahreshälfte 2019.

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