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Das Erasmus+-Programm

© European Union

Am 1.1.2021 ist die neue Programmphase des EU- Bildungsprogramms Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport gestartet. Von 2021 bis 2027 steht dem neuen Programm ein Gesamtbudget in Höhe von 28,4 Milliarden Euro zur Verfügung; dies ist deutlich mehr als in der vorangegangenen Programmphase von 2014-2020. Das Programm soll mit 10 Millionen zukünftig deutlich mehr Menschen erreichen. 83% Prozent der Mittel sind für Aktivitäten im Bereich Bildung und Ausbildung vorgesehen.

Erasmus+ wird die bewährte Programmarchitektur des Vorgängerprogramms fortführen:

  • Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit und Austausch von bewährten Verfahren
  • Leitaktion 3: Erasmus+-Politikunterstützung

Die neue Erasmus+-Programmgeneration 2021-2027 stellt folgende horizontale Themen in den Fokus:

Kürzere Mobilitätsaufenthalte und „blended learning“-Angebote sollen neue Zielgruppen ansprechen und so zukünftig bisher unterrepräsentierte Gruppen stärker einbinden. Europäische und nationale Inklusionsstrategien werden den Rahmen für diese Aktivitäten bilden.

Virtueller Austausch und „blended mobility“ sollen die physische Mobilität ergänzen und digitale Prozesse sollen die Programmadministration vereinfachen („European Student Card Initiative“).

Erasmus+ soll einen Beitrag zum „European Green Deal“ leisten, indem Teilnehmerinnen und Teilnehmer über geförderte Kooperationsprojekte zu dem Thema sensibilisiert und umweltschonende Mobilitätsformen gefördert werden.

Die Förderlinie zur Mobilität mit Programmländern wird im begrenzten Umfang international geöffnet und kann so die internationalen Prioritäten europäischer Hochschulen abbilden. Die bekannte internationale Dimension mit Fokus auf Beitritts- und Nachbarschaftsländer, Afrika und incoming-Mobilität soll ab 2022 weitergeführt werden.

Neu hinzugekommen sind folgende drei Förderlinien:

Das Programm sieht wie sein Vorgänger die Möglichkeit für Partnerländer außerhalb der EU vor, sich an dem Programm zu assoziieren. Hiervon haben in der vorangehenden Programmgeneration Norwegen, Island, Serbien, Türkei, Liechtenstein und Nordmazedonien Gebrauch gemacht. Die Assoziierungsverhandlungen zum aktuellen Programm (Stand März 2021) sind formell noch nicht abgeschlossen. Großbritannien hat sich vorerst gegen eine Assoziierung zu Erasmus+ entschieden.

Die rechtliche Grundlage des Erasmus+-Programms, die Erasmus+- Verordnung, ist mit Stand vom März 2021 noch nicht endgültig verabschiedet, soll aber rückwirkend für den Programmstart zum 1. Januar 2021 gelten.

Die Dokumente rund um Erasmus+ (2021-2027) auf einen Blick

Am 25. März 2021 wurde der Aufruf zum neuen Erasmus+ von der EU-Kommission veröffentlicht. Hier finden Sie alle relevanten Informationen und Dokumente rund um die neue Programmgeneration:

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