„Choose Europe“: Europäische Kommission lanciert neue Maßnahme zur weltweiten Anwerbung von Spitzenforscherinnen und -forschern

Ursula von der Leyen © Europäische Union, 2025
Am 5. Mai 2025 stellte Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, an der Sorbonne in Paris die neue politische Initiative „Choose Europe“ vor. Ziel dieser Initiative ist es, die europäischen Rahmenbedingungen zu verbessern, um talentierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie hochqualifizierte wissenschaftliche Fachkräfte für Europa zu gewinnen. In Anwesenheit des französischen Präsidenten Emmanuel Macron betonte von der Leyen die zentrale Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für den gesellschaftlichen Fortschritt in Europa und wies auf bestehende EU-Instrumente wie das umfangreiche Forschungsfinanzierungsprogramm „Horizont Europa“ mit einem Volumen von 93 Milliarden Euro hin.

Vier Schwerpunktbereiche

  • In einer Welt, in der die akademische und wissenschaftliche Freiheit zunehmend bedroht ist, zielt die Initiative „Choose Europe“ in erster Linie darauf ab, die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung zu sichern und rechtlich zu schützen. Dies soll durch die Verankerung in dem – im 3. Quartal 2025 zu erneuernden – European Research Area (ERA) Act  erreicht werden.
  • Für den Zeitraum 2025–2027 stellt die Kommission ein Finanzierungspaket in Höhe von 500 Millionen Euro vor. Laut von der Leyen sollen damit Forschende, die sich in Europa niederlassen möchten, langfristig unterstützt und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden. Die Kommission plant für die Jahre 2026 und 2027 die Vergabe siebenjähriger ERC Stipendien und sowie zusätzliche, hoch dotierte Sonderförderungen bereitzustellen. Im Einklang mit der Empfehlung des Heitor-Berichts (Link), hatte Vizepräsidentin Roxana Mînzatu im Rahmen der „Union of Skills“ (Link), einer Schlüsselstrategie der Kommission zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, bereits das Pilotprojekt „MSCA Choose Europe“ als konkrete Maßnahme zur Gewinnung, Förderung und Bindung wissenschaftlicher Talente angekündigt. Ziel ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler durch attraktivere Zulagen, längere Vertragslaufzeiten und die Kopplung der MSCA-Stipendien an langfristige Stellen an europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu gewinnen.
  • Darüber werden im Rahmen von „Choose Europe“ ein europäisches Innovationsgesetz sowie eine Strategie für Start-ups und Scale-ups (Link) vorgelegt. Damit sollen regulatorische und sonstige Innovationshindernisse abgebaut sowie der Zugang zu Risikokapital für innovative europäische Start-ups und Scale-ups erleichtert werden.
  • Letztlich strebt „Choose Europe“ auch eine bessere Vernetzung hochqualifizierter Fachkräfte und Forschender mit öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen an, sowie eine Vereinfachung des Verfahrens für die Einreise und den Aufenthalt von Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher in Europa.

 

Aktuelle Entwicklungen zum nächsten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Die Vorstellung der Initiative „Choose Europe“ erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Mehrwert von Forschung, Innovation und Bildung für die Zukunft Europas in mehreren Berichten umfassend dokumentiert wurde, die im Auftrag der Europäischen Kommission für die neue Legislaturperiode (2024–2029) erstellt wurden. Darunter zählen die Berichte von Letta (Link), Draghi (Link) und Heitor (Link). Dennoch hat die Kommission Forschung, Innovation und Bildung bislang nicht konsequent als eine haushaltspolitische Priorität behandelt – ein Kritikpunkt, den unter anderem die europäischen Interessenverbände wie die League of European Research Universities (LERU) (Link) geäußert haben. Besonders die Vision der Europäischen Kommission zur Etablierung eines Europäischen Wettbewerbsfonds als zentrales Element des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens ab 2028, löste Besorgnis innerhalb der europäischen Forschungs-Community aus. Konkret befürchtete man, dass sich zukünftige Investitionen der EU vorwiegend auf die Phase des Übergangs von angewandter Forschung zur Skalierung konzentrieren werde – entsprechend den Leitlinien des neuen Wettbewerbskompasses der Europäischen Kommission vom Januar 2025. Als Reaktion darauf hat unter anderem LERU die Bedeutung eines eigenständigen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation betont. Ein solches Programm sollte langfristige Forschung unterstützen und Freiräume für Bottom-up-Projekte, sowie Grundlagenforschung sichern. Auch die Forschungsministerinnen und -minister der EU (Link zur Warschauer Erklärung) sowie das Europäische Parlament (Link zur entsprechenden Entschließung des EP) haben sich nachdrücklich für ein eigenständiges Rahmenprogramm ausgesprochen.

Nach Monaten der Ungewissheit und mehrfacher Leaks über die Pläne der Kommission, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation in einen umfassenderen Europäischen Wettbewerbsfonds zu integrieren, war die Forschungsgemeinschaft erleichtert, als Ursula von der Leyen in einer Rede auf der jährlichen EU-Haushaltskonferenz am 20. Mai bestätigte, dass das nächste Forschungsrahmenprogramm eigenständig bleiben werde. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die vorgesehene enge Verbindung mit dem Wettbewerbsfond im Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen haben wird.

Ausblick auf die nächste Phase im Europäischen Forschungsraum

Die neue politische Agenda für den EFR für die Jahre 2025 bis 2027 (Link) wurde vom Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ am 23. Mai 2025 angenommen. Die Agenda dient als Fahrplan für die nächsten drei Jahre. Sie soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern fördern, die Effizienz ihrer Forschungs- und Innovationssysteme steigern und sie dabei unterstützen, gesellschaftliche Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 wird die Europäische Kommission voraussichtlich den ERA Act vorlegen. Damit soll die anhaltende Fragmentierung des Europäischen Forschungsraums (EFR) überwunden werden. Ziel ist es, die freie Zirkulation von Wissen, Forschung und Innovation – im Letta-Bericht als „fünfte Freiheit“ bezeichnet – zu gewährleisten und somit die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung rechtlich zu verankern.

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