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Bundesregierung nimmt Stellung zum Programmvorschlag Horizont Europa

Nach Vorlage des Vorschlags der Europäischen Kommission am 7. Juni 2018, hat Deutschland als einer der ersten Mitgliedstaaten reagiert.

Die Bundesregierung fordert, dass die Mitgliedstaaten eine entscheidende Stimme bei der weiteren Planung und der Umsetzung  des neuen Forschungsrahmenprogramms erhalten. Das Ergebnis der gemeinsamen Verhandlungen soll konsequenterweise dem Rat der Europäischen Union zur Zustimmung vorgelegt werden.

Weitere zentrale Forderungen sind u.a.:

  • die Festlegung von Mindestbudgets für die „Areas of Intervention“ innerhalb der Cluster des Pfeilers 2, um den Akteuren Planungssicherheit und Orientierung zu geben;
  • die Trennung des Clusters „Inklusive und sichere Gesellschaft“ in zwei separate Cluster, da die Adressaten, Forschungsziele und Fördermechanismen beider Forschungsbereiche sehr unterschiedlich sind;
  • eine Ergänzung des neu zu schaffenden Europäischen Innovationsrats (European Innovation Council, „EIC“) durch Initiativen der Mitgliedstaaten.

Das Papier enthält weitere Positionen zur Programmsteuerung, Umsetzung, Budgetfragen und übergeordneten Themen (wie z.B. Wissenschaftsethik und -kommunikation, Beteiligung von Drittstaaten und Genderforschung) sowie Detailaussagen zu Programminhalten und -aufbau.

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