Inhalt

Neuausrichtung des Europäischen Forschungsraums

© European Union

Zur Neuausrichtung des Europäischen Forschungsraums (EFR) hat der EU-Forschungsrat am 26. November den Pakt für Forschung und Innovation sowie Schlussfolgerungen zur Governance des EFR verabschiedet.

Die Kommission hatte Mitte Juli ihren Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa angenommen. Der Vorschlag stellt ein Meilenstein auf dem Weg nach einem vereinfachten und effizienteren Europäischen Forschungsraum (EFR) dar, indem er gemeinsame Maßnahmen definiert und dafür vorgesehene Ziele und prioritäre Bereiche für Investitionen und Reformen festlegt. Er bildet auch die Grundlage für eine EFR-Plattform, die die Koordinierung unter den Mitgliedstaaten vereinfachen soll. Diese soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, sich über bewährte Verfahren bei ihren Reform- und Investitionsansätzen auszutauschen und um in gemeinsame Forschungs- und Innovationsziele zu investieren.

Zur Herstellung von Synergien zwischen EFR und EHR sind Maßnahmen der Hochschuleinrichtungen und Forschungsinfrastrukturen, einschließlich e-Infrastrukturen, sowie der Europäischen Innovations- und Technologieinstitute und ihre Wissens- und Innovationsgemeinschaften (EIT KICs) erforderlich. Im Hochschulbereich wird auf mehr Eingliederung, Exzellenz und Digitalisierung, u. a. durch Weiterentwicklung der Initiative “Europäische Universitätals Testumgebung, verwiesen.

Die Schaffung der Grundlagen des neuen EFR durch die Festlegung seines Inhalts, des Politikzyklus und der Governance ist ein Kernstück der Prioritäten der slowenischen Ratspräsidentschaft im Bereich Forschung und Innovation.

Der Pakt soll den Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels Rechnung tragen und forschungs- und innovationsbezogene Investitionen und Reformen in den Mitgliedstaaten vorantreiben. Dazu enthält der Pakt:

  • eine Auflistung von forschungsrelevanten Werten und Prinzipien (z.B. Wissenschaftsfreiheit und Integrität, Exzellenzorientierung, Gleichheit der Geschlechter, Freizügigkeit von Forschenden und Erkenntnissen, Wertschöpfung und Impact von Forschungsergebnissen)
  • Prioritätsbereiche für gemeinsame Maßnahmen (siehe EFR-Policy Agenda)
  • das (erneute) Bekenntnis der Mitgliedstaaten zum 3%-Ziel (als Anteil des BIP)

Zur weiteren Ausgestaltung des EFR haben die EU-Mitgliedstaaten eine Policy Agenda beschlossen, deren Maßnahmen zu den definierten Prioritätsbereichen beitragen sollen.

  1. Ermöglichung offener Wissenschaft, unter anderem durch die European Open Science Cloud (EOSC)
  2. einen EU-Rechtsrahmen für Urheberrecht und Daten für die Forschung
  3. Reform des Bewertungssystems für Forschung, Forscher und Einrichtungen
  4. Förderung attraktiver Forschungskarrieren, der Zirkulation von Talenten und der Mobilität
  5. Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Inklusion
  6. Schutz der akademischen Freiheit in Europa
  7. Verbesserung der EU-Leitlinien für eine bessere Valorisierung des Wissens
  8. Stärkung der Forschungsinfrastrukturen
  9. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
  10. EU-Forschungs- und Innovationsmissionen und -Partnerschaften zu Schlüsselbeiträgen für den EFR machen
  11. Ein EFR für die grüne Transformation
  12. Beschleunigung des grünen/digitalen Übergangs der wichtigsten industriellen Ökosysteme in Europa
  13. Stärkung der Hochschuleinrichtungen
  14. Wissenschaft näher an die Bürger heranbringen
  15. Aufbau von Forschungs- und Innovationsökosystemen zur Verbesserung von Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit
  16. Verbesserung des EU-weiten Zugangs zu Spitzenleistungen
  17. Verbesserung der strategischen Kapazität öffentlicher Forschungseinrichtungen
  18. Unterstützung der Entwicklung der nationalen Prozesse der EU-Länder zur Umsetzung des EFR
  19. Einrichtung eines EFR-Überwachungssystems
  20. Unterstützung von Investitionen und Reformen in Forschung und Innovation

Mit den Ratsschlussfolgerungen zur Governance des EFR legen die EU-Mitgliedstatten fest, wie sie untereinander und mit den Interessengruppen bei der Verwirklichung der Ziele des EFR zusammenarbeiten werden. Dazu zählt ein starkes Engagement und „Ownership“ auf Ebene der Forschungsminister, die formale Steuerung im Rat sowie der informelle und vertiefte Austausch in dem neuen EFR-Forum als zentrales, strategisches Gremium, in dem verschiedene Interessengruppen, darunter Hochschulen, eingebunden werden

  • November 2021
    Der Rat der EU nimmt den Pakt für Forschung und Innovation in Europa (Link) sowie Schlussfolgerungen zur die Zukunft der EFR-Governance an (Link)
  • Juni 2021
    Die Kommission veröffentlicht ihren Vorschlag für einen Pakt für Forschung und Innovation in Europa (Link)
  • September 2020
    Die Kommission veröffentlicht einen Plan zur Neuausrichtung des EFR (Link)

Anders als beim deutschen Pakt für Forschung und Innovation ist für die Umsetzung des europäischen Paktes das freiwillige Engagement der EU-Mitgliedstaaten entscheidend, die nun ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an den Maßnahmen der Policy Agenda äußern können. Die EU-Kommission soll zudem bis Mitte 2022 einen Überwachungs- und Bewertungsrahmen vorlegen und die Umsetzung der Policy Agenda überprüfen.

Kontakt

Screenshot der Landkarte mit Markierung des DAAD-Standorts