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Vorschlag für Ratsempfehlung „Europa in Bewegung – Mobilität zu Lernzwecken für alle“

© Guillaume Périgois

Trotz der Erfolge von Initiativen zur Förderung der Mobilität wie Erasmus+ hat bisher nur ein Bruchteil der Hochschulgraduierten in der EU einen Auslandsaufenthalt absolviert. Wie vor einem Jahr in ihrer Roadmap angekündigt (Link), hat die EU-Kommission daher einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Erneuerung des Rahmens für die Mobilität zu Lernzwecken vorgelegt.

Der Vorschlag für eine Ratsempfehlung zielt darauf ab, die Mobilität zu Lernzwecken in allen Bereichen der allge­meinen und beruflichen Bildung zu stärken, Mobilitätszahlen anzuheben und verbesserte Zugänge zu grenzüberschreitender Mobilität zu schaffen, um auch unterrepräsentierte Bevölker­ungs­gruppen besser zu erreichen.

Bezogen auf den Hochschulbereich soll der Zielwert zu studienbezogener Auslandsmobilität von Hochschulgraduierten in der EU und im Europäischen Hochschulraum (EHR) von bisher 20% auf 25 % erhöht werden. Diese Steigerung soll bis 2030 erzielt werden. Laut Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2023 der EU-Kommission (Link) betrug der Anteil von Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einer Mobilitätserfahrung im Jahr 2021 EU-weit 9,8% (2019: 10,9%), in Deutschland bei 10,7% (2019: 11,3 %). Die Mobilitätsquote ist in Deutschland im EU-Vergleich zwar durchschnittlich etwas höher, liegt aber hinter der 2013 von Bund und Länder verabschiedeten Internationalisierungsstrategie für das deutsche Hochschulsystem definierten Zielmarkte (Link). Bis 2020 sollte danach jeder bzw. jede dritte Hochschulgraduierte einen Auslandaufenthalt von mindestens 3 Monaten und/oder 15 ECTS absolviert haben.

Die vorgestellten EU-Zielvorgaben für die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken bis 2030 sehen außerdem vor, dass mindestens 15 % der Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung an einer Auslands­mobi­lität zu Lernzwecken teilnehmen. Darüber hinaus sollen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mindestens 20 % der Lernenden, die an einer Mobilität zu Lernzwecken teilnehmen, benachteiligte Personen sein.

Die EU-Kommission wird sich außerdem für einen neuen politischen Rahmen zur Förderung der Teil­nahme von Lehrkräften an Mobilitätsprogrammen einsetzen. Damit soll ein Beitrag zur beruf­lichen Entwicklung von Lehrkräften und zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs geleistet werden.

Außerdem sollen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Empfehlungen in nationale Aktionspläne für den Zeitraum 2025-2030 umzusetzen. Die Kommission unterstützt diese Pläne durch Programme wie Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps, durch Ausbau der Europäischen Hochschulallianzen und durch Förderung von Synergien mit anderen Finanzierungs­instrumenten.

Die vorgeschlagene Ratsempfehlung ist eine von drei Säulen des Talent Mobility Pakets (Link), mit der die Kommission angesichts des Fachkräftemangels vorsieht, die EU als attraktives globales Lernzentrum zu positionieren und im Sinne der geopolitischen Dimension des Europäischen Bildungsraums, Talente aus der ganzen Welt anzuziehen.

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