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Neues Hochschulpaket der EU-Kommission enthält Blaupause für einen Europäischen Hochschulabschluss

© European Union_Lukasz Kobus

Am 27. März 2024 hat die EU-Kommission, im Einklang mit der Europäischen Hochschulstrategie und als strategisches Instrument zur Erreichung des Europäischen Bildungsraums, ein dreiteiliges Hochschulbildungspaket veröffentlicht.

28. März 2024

Das neue dreiteilige Hochschulbildungspaket setzt sich wie folgt zusammen:

  • eine Mitteilung über eine Blaupause für einen europäischen Hochschulabschluss
  • ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über ein Europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem und
  • ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung.

Das Paket zielt darauf ab, die transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu erleichtern, Barrieren bei der Entwicklung gemeinsamer Hochschulprogramme zu überwinden und die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulsektors in der EU zu steigern.

Die Blaupause für einen europäischen Abschluss stützt sich auf die Ergebnisse von sechs Erasmus+-Projekte, in denen unter Beteiligung von mehr als 140 Hochschuleinrichtungen in ganz Europa, Kriterien für ein europäisches Gütesiegel entwickelt und getestet wurden (Link). Darüber hinaus auf Konsultationen mit Fachleuten aus dem Hochschulsektor sowie einem Call for Evidence (Link) zu Jahresbeginn.

  • sieht für international kollaborierende Hochschuleinrichtungen die Möglichkeit der Ausstellung eines gemeinsamen, kriterienbasierten Abschlusses (i) auf freiwilliger Basis, (ii),in allen drei Zyklen der Hochschulbildung (Bachelor, Master, Promotion) sowie (iii) auf Basis automatischer Anerkennung vor.
  • präsentiert zwei mögliche Zugangspunkte für Hochschuleinrichtungen: (i) die Ausstellung eines gemeinsamen, kriterienbasierten Gütesiegels „Europäischer Hochschulabschluss“, (ii) die Ausstellung eines kriterienbasierten europäischen Hochschulabschlusses.
  • listet in Anhang II 16 europäische Kriterien des europäischen Abschlusses und Gütesiegels, bezogen auf die Kategorien (i) Transnationale(s) Programmorganisation und -management, (ii) Lernerfahrung, (iii) Europäische Werte, die bei Ausstellung alle erfüllt sein müssten.
  • regt die Mitgliedstaaten dazu an, rechtliche Hindernisse für die Vergabe von gemeinsamen Studiengängen zu beseitigen und den europäischen Abschluss als neuen Qualifikationstypus in den nationalen Rechtsvorschriften zu verankern, unter Respekt der institutionellen Autonomie und des Subsidiaritätsprinzips.
  • unterstützt die Implementierung des Bologna-Prozesses und die Nutzung bestehender Instrumente für gemeinsame Studiengänge.
  • sieht die Ausstellung des Gütesiegels durch Qualitätssicherungsagenturen bzw. selbstakkreditierender Hochschuleinrichtungen vor.
  • sieht lange existierende und im Hochschulsektor fest etablierten Programme wie Erasmus Mundus Joint Masters, Marie Skłodowska-Curie (MSCA) Joint Doctoral Programmes und des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) als Wegweiser für die Implementierung Europäischer Abschlüsse.
  • informiert über den Plan der Kommission, neue Erasmus+ Förderungen zur Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Gestaltung Europäischer Abschlüsse zu ermöglichen. Dies soll sich an dem bewährten Programm der Erasmus Mundus Design Measures orientieren.
  • stellt für 2025 die Förderung von Erasmus+ Projekten (Linie Zukunftsorientierte Projekte) als finanziellen Anreiz für Mitgliedsstaaten, Qualitätssicherungsagenturen und Hochschuleinrichtungen vor.

Link zur Mitteilung über eine Blaupause für einen europäischen Hochschulabschluss.

  • zielt darauf ab, die Qualitätssicherungsprozesse agiler, internationaler und zweckmäßiger zu gestalten und fordert straffere, konsistente und stärker konsolidierte Qualitätssicherungsverfahren.
  • sieht interne Qualitätssicherungssysteme systemakkreditierter Hochschuleinrichtungen als förderlich für die Beschleunigung von Qualitätssicherungsverfahren an und plädiert dafür, diese weiter auszubauen.
  • sieht eine Notwendigkeit darin, einen Qualitätssicherungsrahmen zu schaffen, der es Hochschuleinrichtungen ermöglicht, ihr gemeinsames Qualitätssicherungssystem auf instituts- und programmübergreifender Ebene zu evaluieren.
  • untermauert die Relevanz der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) und des Europäischen Ansatzes zur Qualitätssicherung von Joint Programmes (European Approach) für die Konsolidierung des Europäischen Hochschulraums und der Qualitätssicherung der Hochschulbildung.
  • unterstützt die Weiterentwicklung von DEQAR auch zur Förderung der Sichtbarkeit und Transparenz europäischer Hochschulabschlüsse.
  • empfiehlt den Mitgliedstaaten, klare Leitlinien für die Hochschulen zu entwickeln, um zwischen der automatischen Anerkennung eines Abschlusses und dem Recht der Hochschuleinrichtungen, über die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang zu entscheiden, unterscheiden können.

Link zum Vorschlag für ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem

  • plädiert für eine stärkere Anerkennung und Aufwertung der akademischen Tätigkeiten und Rollen in allen Dimensionen des Auftrags der Hochschuleinrichtungen (Lehre, Forschung, strategische, beratende und unterstützende Aufgaben), die ungleichmäßig anerkannt sind, sowie der verschiedenen akademischen Laufbahnen, und sieht diese als erforderlich für die Einführung europäischer Studiengänge.
  • plädiert für eine kapazitätssteigernde Wirkung bei Hochschuleinrichtungen durch verbesserte Konditionen für akademisches Personal. Dazu gehören ausreichend Zeitressourcen, (Langzeit-)Karriereoptionen, kontinuierliche berufliche Weiterbildung., Zugang und Beratung zu europäischer und internationaler Mobilität, Förderung von Integration, Vielfalt und Gleichstellung der Geschlechter, bessere Durchlässigkeit der akademischen Laufbahnen sowie die Wahrung der akademischen Freiheit.
  • schlägt vor, die Leitungen von Hochschuleinrichtungen zu ermutigen, den Fokus auf Lernen und Lehren beizubehalten, indem sie der Lehre ebenso viel Aufmerksamkeit widmen wie der Forschung.
  • schlägt die Entwicklung von Leitlinien für Hochschuleinrichtungen im Einklang mit bestehenden Rahmen wie ResearchComp vor.
  • weist darauf hin, dass sie in Synergie zur Ratsempfehlung über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa (Link) entstanden ist und die Kommission Synergien weiterhin stärken wird.
  • erwähnt finanzielle Anreize durch das Erasmus+ Programm.

Link zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zuattraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung

Die Kommission wird die EU-Mitgliedsstaaten und den Hochschulsektor durch eine Reihe begleitender Initiativen (europäisches Politiklabors, jährliches europäisches Abschlussforum, Erasmus+ Unterstützung für europäische Studienpfadprojekte, Design-Maßnahmen) unterstützen, um sie in die Lage zu versetzen, bestehende gemeinsame Programme anzupassen oder neue zu schaffen, die zu einem europäischen Abschluss führen.

Erste Reaktionen des Hochschulsektors

In ersten Stakeholderreaktionen wird die Initiative grundsätzlich begrüßt. Laut EUA (Link) hängt der Erfolg der Initiative aber von der Umsetzung des Bologna-Prozesses und der Nutzung bestehender Instrumente ab und sollte ein optionaler Europäischer Abschluss nur eine der Vielzahl internationaler Aktivitäten sein. Science Business (Link) weist auf noch fehlende Informationen zum Budget des Europäischen Hochschulpakets hin, deren Wirkungskraft maßgeblich auch davon abhängt.

Stellungnahme des DAAD-Brüssel

Die DAAD-Außenstelle begrüßt den erneuten Apell der EU-Kommission, legislative und administrative Hürden bei der Durchführung gemeinsamer Studiengänge im Rahmen europäischer Konsortien abzubauen. Sie weist darauf hin, dass die von der Kommission vorgesehenen flankierenden Maßnahmen wie das Policy Lab der Vielfalt des Hochschulsektors angemessen Rechnung tragen sollten. Dies schließt die Beteiligung der verschiedenen Hochschultypen wie Universitäten, Fachhochschulen etc. ebenso ein wie die Vielfalt der transnationalen Hochschulkooperationen innerhalb und außerhalb der europäischen Hochschulen. Bestehende Abschlüsse, die bereits im Rahmen gemeinsamer Studiengänge verliehen werden, wie Double Degrees oder Joint Degrees, dürfen nicht als minderwertig angesehen werden.

Kontakt

Screenshot der Landkarte mit Markierung des DAAD-Standorts