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Europawahlen 2024: Der Europäische Hochschulsektor positioniert sich

EU-Flagge außerhalb des Europäischen Parlaments
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Mehrere Europäische Hochschul- und Studierendenverbände und -Initiativen haben ihre Position anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 vorgestellt. Darin fordern sie die EU-Institutionen dazu auf, dafür zu sorgen, dass Europa ein attraktiver und international wettbewerbsfähiger Standort für Bildung, Forschung und Innovation bleibt, der internationalen Studierenden, Forschenden und Lehrenden offensteht, europäische Standards und Werte wahrt und eine synergetische Nutzung von EU-Programmmitteln ermöglicht. 

Prüfung von EU-Rechtsvorschriften auf Hochschul- und Forschungskompatibilität

Die Stakeholder-Organisationen fordern, dass EU-Rechtsvorschriften – inklusive derer, die außerhalb des Hochschulbildungs-/Forschungsbereichs initiiert und verantwortet werden – auf Hochschul- bzw. Forschungskompatibilität geprüft werden. Dies wird durch die Initiative “Universities for Enlightenment” für akademische Freiheit und Demokratie kommuniziert, an der sich Hochschulrektorenkonferenzen aus 10 europäischen Ländern, einschließlich der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), beteiligen (Link). LERU fordert, wie in einer ihrer 16 Kernbotschaften im Mai 2024 dargelegt (Link), dass neue EU-Gesetzesvorschläge einen Check für Forschung, Innovation und Bildung enthalten sollten, anstatt eines Innovations-Checks. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Bildung und Wissenschaft nicht behindert werden. Zu Jahresbeginn hatten Akteure des Forschungs- und Hochschulsektors wie die European University Association (EUA), ScienceEurope und The Guild bereits in einem offenen Brief an die Generaldirektorin der Kommission, Ilze Juhansone (Link) gefordert,  dass die Leitlinien der Kommission zur Agenda für bessere Rechtsetzung stärker die Bedürfnisse und Anliegen des Forschungs- und Bildungssektors berücksichtigen sollen. Sie plädierten dafür, dass die Auswirkungen auf Bildung und Forschung in allen EU-Gesetzgebungen angemessen berücksichtigt und durch eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Dienststellen verbessert werden sollen.

Verankerung der akademischen Freiheit in den EU-Verträgen

Unter Bezugnahme auf die zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit in Europa und den durch den EU-Abgeordneten Christian Ehler vorgebrachten Vorschlag für eine EU-Verordnung über die Forschungsfreiheit, empfiehlt LERU (Link), dass die EU-Institutionen mehr rechtliche Maßnahmen zum Schutz der akademischen Freiheit ergreifen sollten, beispielsweise durch die die Aufnahme der akademischen Freiheit in den EU-Verträgen. Mit Verweis auf die zunehmende Gefährdung der akademischen Freiheit und der Verletzung demokratischer Prinzipien innerhalb und außerhalb Europas mit Auswirkungen auch auf Studierende, z.B. im Rahmen ihres Engagements in Studierendenvertretungen und studentischem Aktivismus, fordert auch die European Students Union (ESU) die Verankerung der akademischen Freiheit in den EU-Verträgen (Link). Die “Universities for Enligtment” Initiative für akademische Freiheit und Demokratie fordert die Europaabgeordneten dazu auf, sicherzustellen, dass die europäische und nationale Politik ein starkes Engagement für Europa auf der Grundlage des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert (Link). ScienceEurope fordert Europaabgeordnete, sicherzustellen, dass Universitäten, Förderagenturen, Forschungseinrichtungen, akademische und sonstige Wissenschaftsorganisationen dazu in der Lage sind, akademische Freiheit aller Forschenden, Lehrkräfte und Studierenden zu garantieren, ohne einen Hinweis auf konkrete Maßnahmen (Link).

Synergien zwischen EU-Programmen und EU-Fonds

Eine weitere, mehrfach wiederholte, stakeholderübergreifend seit Längerem vorgebrachte (z.B. EUA: Link, Erasmus Student Network: Link), und seit Jahren kommissionsseitig anvisierte, aber noch unzureichend umgesetzte Maßnahme, betrifft die Forderung nach einer stärker synergetischen und komplementären Gestaltung von EU-Programmen und -Fonds. LERU schlägt angesichts der anstehenden Neukonstituierung der EU-Institutionen nach den EU-Wahlen folgende konkreten Maßnahmen vor: (i) Aufnahme der Mittel zur Schaffung der Synergien in den Rechtstexten der EU-Programme, gegebenenfalls durch Änderung staatlicher Beihilfen, beginnend mit dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen, (ii) durch die Kommission zu entwickelnde Zeitpläne oder designierte Wege von einem Programm zum nächsten, um Förderlücken, den Verlust von Talenten und von Innovation zu vermeiden, beispielsweise Wege zwischen dem FP10 und dem Nachfolgeprogramm von Erasmus+ oder dem Europäischen Verteidigungsfonds, (iii) Die Schaffung einer Abteilung innerhalb der Kommission, die über Abteilungsgrenzen hinweg arbeitet, um EU-Personal sowie Projektbeauftragte, Regierungsstellen und Agenturen der Mitgliedstaaten zu schulen, damit sie die Regeln für kumulierte Finanzierung besser verstehen und anwenden können, (iV) Regelmäßige Briefings der EU-Kommission für Projektkoordinatoren und Personal der Organisationen, die an EU-Programmen teilnehmen.

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